Japan verschärft Anforderungen für GHS und SDB

Japan möchte die Arbeitssicherheit im Umgang mit chemischen Stoffen verbessern und erwägt Änderungen des Gesundheits- und Sicherheitsgesetzes. Die Basis für die geplanten Maßnahmen ist der Bericht ‚How to manage chemicals in the workplace‘ (nur in japanisch), den das japanische Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (Ministry of Health, Labour and Welfare, MHLW) Ende Juli veröffentlicht hat.

Die Autoren fordern darin verpflichtende Maßnahmen zum Risikomanagement von Chemikalien – und zwar auf der Grundlage der sechsten überarbeiteten Ausgabe des Global Harmonisierten Systems (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien.
Das MHLW bestätigte, dass 80 Prozent der Arbeitsunfälle von gefährlichen Stoffen verursacht werden, die durch Vorschriften nicht abgedeckt seien. Die Risikobewertung sei mangelhaft; lediglich bei der Hälfte der gefährlichen Stoffe werde die Risikobewertung umgesetzt.
Deshalb möchte das Ministerium nun Nägel mit Köpfen machen und schlägt eine Reihe von Maßnahmen vor. Unter anderem sollen die Grenzwerte für die Exposition und die Anforderungen für Sicherheitsdatenblätter (SDB) und Kennzeichnung verschärft werden.
So ist geplant, im Jahr 2022 Grenzwerte für rund 150 Stoffe festzulegen und ein Jahr später für rund 200 Stoffe.
Auch bezüglich SDB und Kennzeichnung hat das MHLW einen vorläufigen Zeitplan aufgestellt. Laut dem Bericht soll die Zahl der Stoffe, für die SDB zu erstellen sind, von aktuell 700 Stoffen stufenweise auf rund 2.900 erweitert werden. In den Jahren 2021 bis 2023 sollen es zunächst 1.800 Stoffe sein. Für die restlichen 1100 Stoffe wird die SDB-Pflicht in den Folgejahren eingeführt.
Folgende Punkte sollen sich in puncto Gefahrenkommunikation ändern:

  • In die SDB sollen künftig Informationen über empfohlene Stoffverwendungen, Verwendungsbeschränkungen und über die Stoffe selbst, etwa aktualisierte Gesundheitsgefahren, aufgenommen werden.
  • Wenn ein vom Unternehmen hergestellter, nach GHS eingestufter Stoff, zur Lagerung in einen Behälter gefüllt wird, ist dies verpflichtend zu kennzeichnen.
  • Die Unternehmen sind verpflichtet, Arbeitnehmern Sicherheitsdokumente bereitzustellen, sofern sie Geräte reparieren oder reinigen, die für GHS-eingestufte Stoffe verwendet werden.
  • Auf Containern sollen QR-Codes aufgebracht sein, die zu relevanten SDB-Informationen oder Unternehmenswebsites verlinken.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da unter sales@kft.de.
Hinweisen möchten wir auch auf unsere Schulung „Chemikalien Verordnungen in Ostasien“ am 24.11.2021

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