Kalifornien setzt Perfluorverbindungen auf die Prop 65-Liste

Die kalifornische Behörde für Umwelt und Gesundheit (Office of Environmental Health Hazard Assessment, OEHHA) hat Perfluoroktansäure (PFOA) und Perfluoroktansulfonat (PFOS) auf die Prop 65-Liste gesetzt. Dabei beruft sich die Behörde auf die EPA, die beide Stoffe als fortpflanzungsgefährdend einstuft. Allerdings schränkt die EPA deren Verwendung nicht ein. Schließlich, so argumentiert die Behörde, bestehe bei sachgerechter Anwendung der Substanz aufgrund der geringen Exposition keine Gefahr für Gesundheit und Umwelt. Entsprechend kritisierte der Verband der US-amerikanischen Chemieindustrie (American Chemistry Council, ACC) das Vorpreschen der OEHHA.

Ziel von Prop 65 ist der Schutz des Verbrauchers. Das Gesetz listet mehr als 800 Chemikalien, die als krebsfördernd oder fortpflanzungsschädigend eingestuft sind. Die Liste wird einmal jährlich aktualisiert und veröffentlicht. Unternehmen, die in Kalifornien Konsumgüter wie Textilien, Gebrauchsgegenstände, Heimwerkerartikel, Spielwaren, Artikel für Jugendliche und elektrische/elektronische Produkte verkaufen wollen, müssen sicherstellen, dass diese keine signifikante Gefahr für die Gesundheit darstellen. Andernfalls sind die Produkte klar mit Warnungen zu kennzeichnen.

Erst im Juni 2017 hat die EU-Kommission ein Beschränkungsverfahren gegen PFOA und Vorläufersubstanzen abgeschlossen. Ab 4. Juli 2020 darf PFOA weder hergestellt noch in Verkehr gebracht werden. Bei Gemischen ist der Grenzwert für PFOA bei 25 ppb festgelegt, für PFOA-Vorläuferverbindungen bei 1000 ppb. Lediglich für Arbeitsschutztextilien und Löschschäume gibt es Ausnahmeregelungen. PFOA ist außerdem Kandidat für eine Aufnahme in die Liste des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe. PFOS ist bereits seit Mai 2009 in Anhang B der eingeschränkten Substanzen aufgenommen.

Haben Sie Fragen zu PFOA und anderen eingeschränkten Stoffen? Wir sind für Sie da unter reach@kft.de.

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