Kanada beschränkt den Export von Quecksilber

Kanada hat sein Umweltschutzgesetz (Canadian Environmental Protection Act, CEPA) ergänzt und schränkt damit den Export von Mischungen ein, die Quecksilber in einer Gewichtskonzentration von 95 Prozent und mehr enthalten. Nicht betroffen von der Regelung sind:

  • quecksilberhaltige Abfälle und Material, das recycelt werden kann; beide fallen unter die Verordnung „Export and Import of Hazardous Waste and Hazardous Recyclable Material Regulations“
  • Teile, die Quecksilber enthalten
  • Quecksilber, das zu Forschungszwecken, zur Analyse oder als Referenzmaterial verwendet wird.

Mit dem Erlass erfüllt Kanada die Minamata-Konvention. Mit dieser Quecksilber-Konvention der Vereinten Nationen will die Welt-Staatengemeinschaft den Ausstoß von Quecksilber weltweit eindämmen. Anlass der Übereinkunft sind die schweren gesundheitlichen Schäden (Minamata-Krankheit), die Menschen aufgrund quecksilberhaltiger Abwässer erleiden mussten. Mitte der 1950er-Jahre hatte der Chemiekonzern Chisso quecksilberhaltiges Abwasser in der Nähe der Küstenstadt Minamata ins Meer geleitet.

Bereits im Januar hatte die kanadische Regierung quecksilberhaltige Gemische auf die Ausfuhrliste (Export Control List, ECL) gesetzt.

Share This Post

Post Navigation