Kommt weitere Beschränkung für vier Phthalate?

Die dänische Umweltschutzbehörde EPA schlägt gemeinsam mit der ECHA eine Beschränkung der vier Phthalate Diisobutylphthalat (DIBP), Dibutylphthalat (DBP), Benzylbutylphthalat (BBP) und Di-(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) vor. Deren Anteil soll 0,1 Prozent nicht übersteigen dürfen, wenn es sich um Produkte handelt, die möglicherweise mit der Haut oder den Schleimhäuten in Berührung kommen. Anlass der Initiative sind die zahlreichen Plastikprodukte auf dem Markt, die aus Nicht-EU-Staaten in die EU importiert werden, und die teilweise hohe Konzentrationen der betroffenen Phthalate enthalten. Besonders kritisch sind Produkte, die in die Hände von Kleinkindern kommen und die diese  in den Mund nehmen.

Bis zu einer endgültigen Beschränkung ist es allerdings ein langer Weg. Zunächst müssen die Verantwortlichen in den Ausschüssen für Risikobeurteilung (Committee for Risk Assessment – RAC) und sozioökonomische Analyse (Committee for Socio-Economic Analysis – SEAC) das Beschränkungsdossier prüfen und dazu Stellung nehmen. Eine finale Entscheidung wird im September erwartet. Gibt der Ausschuss dem Antrag statt, wird die Stellungnahme veröffentlicht und diese zusammen mit dem Dossier an die EU-Kommission weitergeleitet. Diese hat dann letztlich auf Basis der eingereichten Unterlagen über eine Beschränkung zu entscheiden.

DIBP, DBP, BBP und DEHP zählen zu den niedrigmolekularen Phthalaten. Alle vier Stoffe sind als reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend) eingestuft, als sogenannte „besonders besorgniserregende Stoffe“ (SVHC) identifiziert und in den Anhang XIV der EG-Verordnung Nr. 1907/2006 eingetragen. Seit dem 21. Februar 2015 dürfen diese Substanzen nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung (Zulassung) befristet verwendet oder in Verkehr gebracht  werden. Die Beschränkung soll die Ver- und Anwendung der Phthalate in Plastikprodukten weiter eindämmen.

Möchten Sie bezüglich einer Ver- oder Anwendung von Phthalaten auf der sicheren Seite sein? Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung unter reach@kft.de.

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