Kosmetika: EU aktualisiert Katalog für Nanomaterialien

Die EU-Kommission hat Mitte November die zweite aktualisierte Katalog-Version mit Nanomaterialien veröffentlicht, die in Kosmetika der EU verwendet werden. Die erste Version stammt aus dem Jahr 2017.

Laut EU-Verordnung 1223/2009 (Kosmetik-Verordnung) Artikel 16, 10 (a) ist die EU verpflichtet, einen Katalog aller Nanomaterialien, die als Farbstoffe, UV-Filter und Konservierungsstoffe verwendet werden, öffentlich zugänglich zu machen und regelmäßig zu aktualisieren.

In der neuesten Ausgabe sind 27 verschiedene Nanomaterialien aufgeführt. Die EU betont, dass sie keine Verantwortung für die Richtigkeit der Informationen übernimmt. Die dort verzeichneten Nanomaterialien und Informationen entsprächen den Angaben, die Hersteller bis zum 31.12.2018 im Rahmen der Selbstauskunft über das CPNP-Portal zur Verfügung gestellt haben.

Einige Stoffe sind im Katalog mehrfach genannt; manche der gelisteten Stoffe werden möglicherweise auch gar nicht eingesetzt. Das Verbraucherportal aus Baden-Württemberg beispielsweise macht auch darauf aufmerksam, dass nicht alle Stoffe der Nano-Definition entsprechen. Das Portal ruft die verantwortlichen Unternehmen dazu auf, solche „Falscheinträge“ zu korrigieren oder zu entfernen.

Stellen Sie die rechtliche Compliance Ihrer Produkte sicher. Bei Fragen erreichen Sie uns gerne unter cosmetic@kft.de.

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