Leitfaden für unabsichtlich eingebrachte Substanzen

Das Food Packaging Forum (FPF) hat ein Dossier veröffentlicht, das über Herkunft, Risikobewertung und gesetzliche Verordnungen von unabsichtlich eingebrachten Substanzen (NIAS: non-intentionally-added substances) informiert. Das sind chemische Verbindungen, die in einem Material, zum Beispiel in Lebensmitteln, vorhanden sind, aber nicht absichtlich aus produktions- oder stofftechnischen Gründen zugesetzt werden. NIAS können beispielsweise Polymermoleküle aus dem Verpackungsmaterial oder Abbauprodukte von Zusätzen sein. Sie können während des Herstellungsprozesses entstehen, aber auch während der Lagerung oder wenn sie mit Nahrungsmitteln in Berührung kommen.

Da sich solche Stoffe erst mit der Zeit bilden, bleiben deren Vorkommen und Konzentration dem Verbraucher verborgen. Für den Hersteller bedeuten diese Verbindungen allerdings ein Sicherheitsrisiko.

Die EU berücksichtigt in ihrer Gesetzgebung die Präsenz von NIAS. Entsprechend der Verordnung EC 1935/2004, Art.3, sowie der Verordnung EU 10/2011, Artikel 19, hat der Hersteller für die Produktsicherheit zu bürgen.

Gehen Sie bei der Produktsicherheit kein Risiko ein und vertrauen Sie der Expertise unserer Mitarbeiter. Wir sind für Sie da unter reach@kft.de.

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