Malaysia macht Chemikalienrecht GHS 8-konform

Malaysia plant, die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen sowie die Inhalte der SDS den Vorgaben von GHS Rev. 8 (Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, GHS) anzupassen. Die dafür zuständige Abteilung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Department of Occupational Safety and Health, DOSH) hat die Entwürfe (nur in malaysisch) Mitte Juni 2022 veröffentlicht. Bis zum 15. August läuft die Konsultation.

Die von den Änderungen betroffenen Verordnungen sind Teil des Gesetzes für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (Occupational Safety and Health Act, OSHA). Unter anderem geht es darum,

  • GHS-Gefahreneinstufungen für entzündliche Gase, Aerosole, unter Druck stehende Chemikalien und desensibilisierte Sprengstoffe zu übernehmen.
  • Zusätzliche GHS-Gefahrenkategorien für Haut- sowie für Augenreizungen einzuführen.
  • aktualisierte Sicherheitsdatenblätter (SDSs) so schnell wie möglich (innerhalb von sechs Monaten) den Empfängern der Chemikalie zu übermitteln.

Ferner sind im Entwurf auch Maße für Etiketten festgelegt, und es werden Vorgaben gemacht, wie diese auf der Verpackung anzubringen sind.

Bitte beachten Sie, dass Sicherheitsdatenblätter und Etiketten in Englisch und Malaysisch (offizielle Landessprache: Bahasa Malaysia) verfasst sein müssen. Sicherheitsdatenblätter sind regelmäßig zu aktualisieren.

Wenden Sie sich bei Fragen zum Thema gerne an uns unter sales@kft.de.

Share This Post

Post Navigation