Meldeportal für gefährliche Gemische: ECHA veröffentlicht Leitfäden

Die ECHA stellt über sein Meldeportal zwei Leitfäden zur Verfügung, die Importeure und nachgeschaltete Anwender dabei unterstützen sollen, das neue System-to-System-Werkzeug der ECHA zu nutzen. Damit können sie Dossiers im unternehmenseigenen Softwaresystem erstellen und direkt an das ECHA-Portal übermitteln. Denn laut CLP-Verordnung Anhang VIII sind Importeure und nachgeschaltete Anwender dazu verpflichtet, der ECHA gefährliche Gemische zu melden, wenn sie beabsichtigen, diese in der EU in Verkehr zu bringen. Weitere Hintergrundinformationen erfahren Sie in unserer Meldung „ECHA erweitert sein Meldeportal für gefährliche Gemische“.

Der erste Leitfaden beschreibt die Onboarding-Schritte, um das ECHA-Werkzeug in Dienst nehmen zu können. Der zweite Leitfaden (REST API) beschreibt technische Details, das heißt wie die Programmier-Schnittstelle beschaffen sein muss, damit die zwei Systeme (auf Unternehmens- und ECHA-Seite) miteinander kommunizieren können. Des Weiteren wird dokumentiert, wie eine sichere Datenübertragung zu gewährleisten ist.

Wir unterstützen Sie mit unserem Notrufnummernservice. Interesse? Dann kontaktieren Sie uns unter emergency@kft.de

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