Mexiko: GHS wird Pflicht

Seit dem 9. Oktober müssen Chemikalien in Mexiko nach einheitlichen Kriterien eingestuft und gekennzeichnet werden. Es gelten die Vorgaben der 5. GHS-Version. 

Bereits im Oktober des Jahres 2015 hatte das Ministerium für Arbeit und Soziales (STPS) die Bestimmungen (NOM-018-STPS-2015, nur in Spanisch) veröffentlicht, der chemischen Industrie aber eine dreijährige Übergangsfrist eingeräumt, die nun endet. Unternehmen müssen nun die Vorgaben für alle Arbeitsplätze einhalten, an denen Mitarbeiter mit gefährlichen Chemikalien zu tun haben.

Erst im Juli hatte die OECD die nationale Umsetzung des GHS-Systems für alle Mitgliedstaaten zur Pflicht gemacht.

Bei Fragen in punkto GHS-Richtlinien sind wir unter sds@kft.de gerne für Sie da.

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