Neuseeland: Regeländerungen zum Management gefährlicher Stoffe

Neuseelands Umweltbehörde gibt im Dezember dieses Jahres neue Regeln zum Umgang mit gefährlichen Stoffen heraus. Die Behörde tut dies künftig in Form von Bekanntmachungen. Bei den Regeländerungen geht es unter anderem um die Entsorgung von gefährlichen Stoffen, um deren Etikettierung und Verpackung sowie um Form und Inhalt von Sicherheitsdatenblättern.

Bei der Einstufung bleibt Neuseeland bei den Vorgaben der bislang gültigen Verordnung (Hazardous Substances and New Organisms Amendment Act of 2015, HSNO). Bei den Sicherheitsdatenblättern (SDS) und der Etikettierung hingegen übernimmt das Land Elemente der GHS-Verordnung, etwa Inhalte und Format bei den SDS, Piktogramme und Signalwörter sowie Gefahren- und Sicherheitshinweise für die Etiketten.

Auch organisatorisch gibt es Veränderungen. Ab Ende des Jahres kümmert sich eine eigene Behörde um das Thema Arbeitsplatzsicherheit; gleichzeitig erweitert die Umweltbehörde ihren Kompetenz- und Tätigkeitsbereich. Neben ihren bisherigen Aufgaben – Herstellung, Import und Verwendung gefährlicher Substanzen, Regelung von Einstufung, Etikettierung, Verpackung sowie das Handling von SDS – sollen die Mitarbeiter in Zukunft auch Kontrollaufgaben übernehmen, etwa, ob

  • für die Verwendung gefährlicher Substanzen eine Genehmigung vorliegt.
  • die Produkte richtig etikettiert, verpackt sind und die SDS alle nötigen Informationen enthalten.
  • die Grenzwerte bei bestimmten gefährlichen Stoffen eingehalten werden.
  • das Verwendungsverbot für schwer abbaubare organische Verbindungen eingehalten wird.

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