▪︎ CLP, Kosmetik-Verordnung
EU verbietet weitere CMR-Stoffe in Kosmetika: Kosmetik-Verordnung wird aktualisiert
Die EU-Kommission hat am 12. Mai EU-Verordnung 2025/877 veröffentlicht und weitere 21 krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe, sogenannte CMR-Stoffe, verboten. Damit werden die Anhänge II und III der Kosmetik-Verordnung aktualisiert.
Die Änderung der Kosmetik-Verordnung erfolgt gemäß der CLP-Verordnung. Dort sind die betreffenden Stoffe entsprechend dem Evidenzgrad ihrer CMR-Eigenschaften als CMR-Stoffe der Kategorien 1A, 1B oder 2 eingestuft.
Das Verbot gilt ab September 2025.
Fragen rund um die Kosmetik-Verordnung und deren Aktualisierung richten Sie bitte gerne jederzeit an uns unter sales@kft.de