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Frankreich greift EU-Regelung vor und verabschiedet PFAS-Gesetz

Frankreichs Parlament hat am 20. Februar eine Beschränkung von Produkten, die per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) enthalten, beschlossen. Ab 2026 sind damit die Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr und das Inverkehrbringen von PFAS-haltigen Wachsprodukten, Kosmetika, Konsumtextilien, Schuhen mitsamt Imprägniermitteln verboten. Gleiches gilt ab 2030 für Textilien.

Diese Ausnahmen gelten

Vom Gesetz ausgenommen ist Schutzkleidung für Angehörige von Sicherheitsberufen. Auch PFAS-beschichtete Töpfe und Pfannen fallen nicht unter das Verbot.

Folgen für die Trinkwasserüberwachung

Mit dem Gesetzentwurf muss das Trinkwasser in Frankreich künftig auf PFAS untersucht werden. Die Regierung möchte nun schnellstmöglich Regelungen auf den Weg bringen, um das Trinkwasser vor einer Verunreinigung mit PFAS zu schützen. In jüngster Zeit wurden PFAS in ganz Europa vermehrt im Trinkwasser nachgewiesen.

Zum Hintergrund

Derzeit läuft das EU-weite Beschränkungsverfahren für PFAS. Die geplante Beschränkung umfasst mehr als 10.000 Substanzen. In diesem Jahr werden die Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) ihre Stellungnahmen veröffentlichen. Daran anschließen wird sich eine weitere öffentliche Konsultation.

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