PIC-Verordnung: Zahl der Notifizierungen steigt steil an

In den vergangenen drei Jahren ist die Zahl der PIC-Notifizierungen von 4.500 im Jahr 2014 auf knapp 8.000 im Jahr 2016 gestiegen. Hatten im Jahr 2014 noch 390 Firmen einen Stoff gemeldet, waren es im Jahr 2016 bereits 1.177. Das geht aus dem ersten ECHA-Bericht „Report on the operation of the Prior Informed Consent (PIC) Regulation 2017“ über die PIC-Verordnung hervor, den die ECHA im August herausgegeben hat.

Die PIC-Verordnung regelt die Aus- und Einfuhr von Chemikalien, die in der EU verboten oder deren Anwendung beschränkt sind. Bevor ein solcher Stoff in ein Nicht-EU-Land exportiert werden kann, ist er zuvor in einer Datenbank (ePIC) der ECHA zu notifizieren; ferner muss der betreffende Staat der Einfuhr ausdrücklich zustimmen. Erst wenn die Behörden dieses Staates grünes Licht geben, kann der Stoff ausgeführt werden. Gleichwohl ist er genau wie innerhalb der EU zu kennzeichnen – jedoch in der Landessprache des Empfängerlandes. Mithilfe einer solch offenen Kommunikation möchte man den Nicht-EU-Staaten den Aufbau eines eigenen Chemikalienmanagements und weitere rechtliche Maßnahmen erleichtern, etwa im Arbeitnehmerschutz. Über den genauen Ablauf des PIC-Verfahrens und die festgelegten Zuständigkeiten informiert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Hervorgegangen ist die PIC-Verordnung aus dem Rotterdamer Übereinkommen über den Handel mit gefährlichen Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln. Im März 2014 trat die überarbeitete Verordnung (EU Nr. 649/2012) in Kraft.

Immer wieder werden Exportgesuche von Unternehmen abgelehnt. In den vergangenen beiden Jahren nahm diese Zahl zu. Als Gründe gibt die ECHA unvollständige oder falsche Angaben in Sicherheitsdatenblättern an. Oftmals seien auch Bezeichnungen oder Ausdrücke, die in der jeweiligen Landessprache anzugeben sind, nicht korrekt.

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