Polymere: EU erarbeitet REACH-Registrierungsvorschlag

Die EU-Kommission möchte bis zum Jahr 2022 einen Vorschlag für die Registrierung ausgewählter Polymere machen. Laut Informationsplattform ChemicalWatch teilte die Kommission dies den Teilnehmern der Caracal-Sitzung Anfang November 2019 mit. Bislang müssen Polymere unter REACH weder registriert noch bewertet werden.

Geplant ist eine stufenweise Registrierungspflicht. Derzeit untersucht eine Unternehmensberatung im Auftrag der EU, welche Polymere Priorität haben. Ein abschließender Bericht über die Ergebnisse wird für 2020/2021 erwartet.

Angesichts der zunehmenden Mikroplastik-Belastung steigt die Dringlichkeit, den Eintrag von Plastik in die Umwelt per Gesetz einzudämmen. Wie heiß das Thema derzeit diskutiert wird, erfuhr der ECHA-Ausschuss für Risikobewertung auf seinem Treffen im September. Bei der ECHA gingen rund 500 Kommentare zum Beschränkungsvorschlag der Behörde ein.

Schnelles Handeln fordern vor allem die NGOs. Ihrem Schreiben an die EU Anfang November 2019 haben sie eine Liste von Forderungen angehängt. Unter anderem verlangen sie eine „schnelle und umfassende“ Registrierung von 20.000 Chemikalien, die nur in geringen Mengen hergestellt und/oder importiert werden, einschließlich Nanomaterialien und Polymere.

Basis für eine Registrierungspflicht von Polymeren ist Artikel 138, Absatz 2 der REACH-Verordnung. Demnach sind Legislativvorschläge von Seiten der EU angeraten, wenn Polymere eine Gefahr für Umwelt und Gesundheit darstellen. Allerdings ist zuvor ein Bericht vorzulegen über
a) die Risiken von Polymeren im Vergleich zu anderen Stoffen;
b) die etwaige Notwendigkeit, bestimmte Polymertypen registrieren zu lassen, wobei zum einen Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und zum anderen der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu berücksichtigen sind.

Gerade die Forderungen unter Punkt b zu erfüllen, haben sich in der Vergangenheit jedoch als schwierig erwiesen.

Dabei ist die EU in Sachen Registrierung von Polymeren keineswegs Vorreiter. In den folgenden Ländern ist eine Registrierung bereits Pflicht.

Südkorea
Seit Anfang 2019 gilt die neue K-REACH-Verordnung. Damit erweiterte sich die Zahl der zu registrierenden Stoffe und umfasst nun alle chemischen Altstoffe, die in Südkorea hergestellt oder nach Südkorea importiert werden – und zwar in einer Menge von mehr als einer Tonne pro Jahr. Höhermolekulare Polymere, die zuvor als sicher galten, sind nun registrierungspflichtig, wenn sie nicht unter die Ausnahmeregelung fallen. Bei der Definition eines Polymers richtet sich K-REACH nach den Vorgaben der OECD.

Japan
Das japanische Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MHLW) veröffentlichte im August dieses Jahres eine Positivliste mit Kunstharzen, die in Lebensmittelkontaktmaterialien verwendet werden dürfen. In der Liste sind die Stoffe nach Kategorien (Polymere, Monomere und Additive) gegliedert. Die Liste der Basis-Polymere (Kunststoffe) umfasst 67 verschiedene solcher Kategorien.

USA
In den USA werden Polymere durch den Toxic Substances Control Act (TSCA) reguliert. Danach müssen Hersteller und/oder Importeure der US-amerikanischen Umweltbehörde EPA (United States Environmental Protection Agency) spätestens 90 Tage vor Beginn der Produktion eine sogenannte Pre-Manufacture Notice (PMN) zukommen lassen. Nur unter bestimmten Bedingungen, etwa wenn der Anteil an Oligomeren unter einem bestimmten Prozentsatz liegt, sind sie von dieser Pflicht befreit.

China
Polymere, die in China hergestellt oder dorthin importiert werden und nicht im chinesischen Chemikalien-Inventar (Inventory of Existing Chemical Substances, IECSC) gelistet sind, gelten als neue chemische Substanzen. Das heißt, chinesische Unternehmen müssen diese Polymere dann beim Chemical Registration Centre (CRC) anmelden.

Sprechen Sie uns bei Fragen zur Plastikproblematik oder zur Sicherheit ihrer Produkte gerne jederzeit an unter reach@kft.de.

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