RAC stimmt neuen Einstufungen von Methylmethacrylat und BPA zu

In seiner Sitzung Anfang Oktober sprach sich der ECHA-Ausschuss für Risikobewertung (Risk Assessment Committee, RAC) dafür aus, Methylmethacrylat (MMA) als Atemwegssensibilisator der Kategorie 1 einzustufen und den Tabelleneintrag von BPA im CLP-Anhang VI um die Eigenschaft „akute und chronische aquatische Toxizität“ zu erweitern.

Im Fall von MMA folgt der RAC-Ausschuss der Empfehlung des CLH-Reports, den Vertreter der französischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (ANSES) im vergangenen Jahr bei der ECHA eingereicht hatten.

Für die Autoren gilt als erwiesen, dass MMA die Atemwege massiv reizt. Darauf weisen zahlreiche Studien mit Probanden hin, die am Arbeitsplatz erhöhten MMA-Konzentrationen ausgesetzt waren. Darüber hinaus lässt sich aus den Ergebnissen der epidemiologischen Studien klar herleiten, dass eine erhöhte MMA-Exposition zu Berufsasthma führt.

MMA dient unter anderem der Herstellung von Acrylglas, von Dentalprothesen aus Kunststoff, von Lacken sowie von Klebstoffen.

Im Fall von BPA plädierte der Ausschuss für eine Einstufung der Substanz unter der Eigenschaft „akute und aquatische Toxizität der Kategorie 1“. BPA steht auf der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHCs). Derzeit erarbeitet Deutschland ein Beschränkungsdossier nach REACH Anhang XV. Ein „Call for evidence“ liegt vor. Bis 15. Januar werden Kommentare entgegengenommen.

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