REACH 2018 – der erste Schritt: Identifizieren Sie Ihren Stoff
Bis zum 31. Mai 2018 ist es noch lange hin. Bis dahin müssen laut Gesetz alle Stoffe registriert sein, die in Mengen von einer Tonne oder mehr pro Jahr und Hersteller oder Importeur in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden. Doch eine solche Registrierung dauert seine Zeit. Der Weg bis zur erfolgreichen Marktzulassung lässt sich in verschiedene Abschnitte gliedern, die wir in den kommenden Wochen im Rahmen unserer Blogbeiträge vorstellen wollen.
Bevor ein Stoff registriert werden kann, muss seine Identität klar sein. Das heißt, es geht zunächst darum, den Stoff im Rahmen eines vorgegebenen Verfahrens zu identifizieren. Denn Risiken lassen sich nur dann verlässlich bewerten, wenn die Identität der Stoffe bekannt ist. Ferner ist durch die genaue Identifizierung feststellbar, ob es möglicherweise bereits Versuchsdaten zu diesem Stoff gibt. Diese Daten und Informationen können Unternehmen dann gemeinsam nutzen, wenn sie sich in Foren zum Austausch von Stoffinformationen (SIEF) zusammenschließen. Auf diese Weise lassen sich Tierversuche vermeiden und Kosten sparen.
In den Leitlinien zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen gemäß REACH und CLP erfahren Hersteller und Importeure, wie sie die Identität eines Stoffes im Kontext von REACH und CLP erfassen und melden können. Darüber hinaus sind dort alle wichtigen Begriffe erläutert. Als Service gibt es die Leitlinien auch als Kurzform sowie auch als Datenblatt.

Wir von KFT bieten seit mehr als zehn 10 Jahren verschiedenste Services rund um REACH an. Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich mit unserer Expertise jederzeit gerne mit Rat und Tat unter reach@kft.de zur Seite.