REACH 2018: Fristverlängerung bei fehlenden Daten

Unternehmen, die ihre Stoffe bis zum 31. Mai dieses Jahres registrieren müssen, für diese aber noch nicht alle für das Dossier erforderlichen Testergebnisse vorliegen haben, sollten dies der ECHA melden. Eine Fristverlängerung für solche Ausnahmefälle ist allerdings an Bedingungen geknüpft: Fehlen beispielsweise Daten, die nach REACH-Anhang VII und VIII erforderlich sind, müssen die betreffenden Unternehmen die Verzögerung begründen, eine Kopie des Vertrags mit dem Testlabor beifügen – der Vertrag muss bis zum 31. März abgeschlossen sein – und der ECHA mitteilen, wann mit den Ergebnissen zu rechnen ist. Diese Informationen und weitere Details sowie die Beschreibung anderer Ausnahmefälle finden Interessenten in der Notiz der Kontaktgruppe der Direktoren (DCG).

Sind nicht alle Daten (physikochemische, toxikologische und ökotoxikologische) im Registrierungsdossier enthalten, fällt das Dokument durch die Vollständigkeitsprüfung. Meldet das Unternehmen hingegen die unzureichende Datenlage bis zum 24.05.2018, gewährt die ECHA eine Fristverlängerung.

Die Informationen der DCG, wie in Ausnahmefällen zu verfahren ist, wurden im Rahmen des Stakeholders Day Ende Januar in Helsinki bekannt. Nach einem Bericht der Informationsplattform ChemicalWatch reagierten viele Teilnehmer überrascht über die Ankündigung der ECHA.

Céline Coste, die bei Solvay für Stoffregistrierungen verantwortlich ist, sagte beispielsweise, ihr sei nicht bewusst gewesen, dass Verspätungen der ECHA zu melden sind. Die Solvay-Vertreterin ist bei weitem nicht die einzige Teilnehmerin, die betroffen ist.

Mercedes Vinas, die zuständige Referatsleiterin Dossiereinreichung, räumte ein, dass mehr Unternehmen als erwartet die Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen müssen. Indes gibt es keine Notfallpläne von Seiten der ECHA. In ihrem Vortrag gibt die Dossierexpertin die aktuellsten Zahlen bezüglich REACH 2018 bekannt:

Demnach sind bis zum 30. Januar 2018 bei der ECHA rund 15.000 Registrierungen für ca. 6.500 Substanzen eingegangen (für das Mengenband <100 Tonnen/Jahr); davon sind 4.200 Substanzen erstmals registriert worden. 801 Unternehmen haben im Jahr 2017 zum ersten Mal einen Stoff registriert, davon sind 16 Prozent kleine und mittlere Unternehmen (SMEs). Mercedes Vinas hat auch Zahlen zu Registrierungen von außerhalb der EU präsentiert: Demnach stammen 43% der Registrierungen von Importeuren, 28% von Alleinvertretern.

Alle Vorträge zum Stakeholders Day sind auf der ECHA-Website zum Download verfügbar.

Haben Sie Fragen zu REACH 2018? Melden Sie sich gerne unter reach@kft.de.

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