REACH-Dossier-Updates: Verbände drängen auf Fristverlängerung im Gesetzentwurf

Verbände kritisieren die ihrer Meinung nach zu eng gesetzten Fristen, innerhalb derer Registrierungsdossiers zu aktualisieren sind. Die EU hat diese Fristen in einem Entwurf zur Durchsetzungsverordnung (Draft implementing regulation – Ares(2019)7784994) festgelegt. Daraufhin äußerten die Verbände ihre Bedenken im Rahmen der Rückmeldefrist vom 18. Dezember 2019 bis 15. Januar 2020.

Der europäische Verband der Nichteisen-Metallindustrie Eurometaux weist beispielsweise daraufhin, dass Dossier-Updates sehr komplex sein können. Wenn sich etwa die Zusammensetzung ändert, könne sich dies auf die Einstufung, auf die Risiken hinsichtlich menschlicher Gesundheit und der Umwelt sowie auch auf die Anwendung auswirken. Eine sechsmonatige Frist, wie im Entwurf eingeräumt, sei dafür viel zu knapp bemessen.

Das Argument „Komplexität“ führt auch der Verband der Europäischen chemischen Industrie ins Feld. Meist seien mehrere Akteure involviert, was eine schnelle Einigung erschwere. Der Verband hatte bereits im Juli vergangenen Jahres seine Handlungsempfehlungen veröffentlicht.

Tatsächlich sieht der aktuelle Verordnungsentwurf je nach Fall Aktualisierungsfristen von drei, sechs und zwölf Monaten vor. Eine Dreimonatsfrist wird gewährt, wenn sich zum Beispiel nur der Status des Herstellers oder die Anschrift ändern. Komplexer wird es, wenn sich die Zusammensetzung des Stoffes ändert oder gar der Stoffsicherheitsbericht aktualisiert werden muss. Hier wird den Registranten eine Frist von sechs bzw. zwölf Monaten zugestanden.

Unabhängig davon, welche Fristen letztlich im Gesetz verankert werden: Dass Registranten ihre Dossiers aktualisieren müssen, schreibt Artikel 22 der REACH-Verordnung vor. Wörtlich heißt es dort: „Nach der Registrierung ist der Registrant dafür verantwortlich, aus eigener Initiative seine Registrierung unverzüglich anhand der einschlägigen neuen Informationen zu aktualisieren und diese der Agentur in folgenden Fällen zu übermitteln.“

Allerdings sind bei Überprüfungen in der Vergangenheit immer wieder Mängel in den Registrierungsdossiers festgestellt wurden. Meist fehlen Daten, was laut BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel zu wissenschaftlicher Unsicherheit führe und die Einschätzung gesundheitlicher Risiken erschwere. Die ECHA hat daraufhin einen Aktionsplan gestartet und will die Dossiers künftig engmaschiger überprüfen. Auch die Durchführungsverordnung soll diesbezüglich für mehr Rechtssicherheit sorgen.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Registrierung eines Stoffes? Melden Sie sich gerne unter reach@kft.de

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