REACH-Leitfaden Teil B veröffentlicht

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) hat den zweiten Teil des REACH-Leitfadens – „Teil B: Registrierungsdossier – Arbeiten mit IUCLID“ veröffentlicht. „Teil A – erste Schritte“ erschien bereits Ende Dezember 2014 und „Teil C: Anforderungen für 10-100 t/a“ folgt in wenigen Monaten.

Im nun publizierten Teil leiten die Autoren die Leser zum Erstellen des Registrierungsdossiers an – und zwar für Stoffe, die in einem Mengenbereich unter 10 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden. Das Dossier wird mit und in der International Uniform Chemical Information Database (IUCLID) erstellt. Mit dieser Software-Anwendung ist es möglich, Daten über chemische Stoffe zu erfassen, zu speichern, zu pflegen und auszutauschen. Unter anderem beantwortet der Leitfaden folgende Fragen:

  • Wie wird IUCLID installiert?
  • Welche Art von Dossier müssen Sie erstellen? Sind Sie z. B. Mitglied in einem SIEF?
  • Welche Daten müssen Sie in welchem IUCLID-Kapitel eingeben und wie wird das gemacht?
  • Wie können Sie prüfen, ob Ihr Dossier vollständig ist und ob es Unstimmigkeiten aufweist?
  • Wie wird das Registrierungsdossier an die ECHA übermittelt?

Beachten Sie bitte, dass Anfang 2016 die IUCLID-Version-6 gilt. Ab diesem Zeitpunkt akzeptiert die ECHA nur noch Registrierungsdossiers, die mit diesem IUCLID-Update erstellt wurden.

Bitte informieren Sie sich auch über unsere Dienstleistungen rund um REACH. Ihre Fragen können Sie jederzeit gerne an reach@kft.de richten.

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