REACH-Registrierungen: Kommt ein Verfallsdatum?

Die EU-Kommission erwägt, im Rahmen der REACH-Revision ein Verfallsdatum für REACH-Registrierungen einzuführen. Danach sollen Registrierungen verfallen, wenn das betreffende Unternehmen die Stoffdaten nicht wie vorgeschrieben – gemäß der seit 11. Dezember 2020 gültigen Durchführungsverordnung (EU) 2020/1435 – aktualisiert und/oder von der ECHA angeforderte Daten nicht liefert. ECHA und EU-Kommission haben diesbezüglich auf dem CARACAL-Meeting (Competent Authorities for REACH and CLP) Mitte März ein Diskussionspapier präsentiert. Anlass der Initiative sind Datenlücken in vielen Dossiers sowie die schleppende Aktualisierung der REACH-Dossiers.

Eine ebenfalls diskutierte und weniger strenge Maßnahme wäre, von den Registranten regelmäßige Angaben zum Aktualitätsstatus der Daten zu fordern.

Die Positionen der einzelnen Caracal-Stakeholder sind unterschiedlich: Während die Vertreter der EU-Staaten und diejenigen von Nichtregierungsorganisationen ein Verfallsdatum befürworten, plädieren die Industrievertreter für effektivere Durchsetzungsmaßnahmen. Die EU-Kommission wiederum sieht einen Widerruf der Registrierungsnummer als starken Hebel für eine Durchsetzung der Maßnahmen. Denn bislang gelten Registrierungen als zeitlich unbegrenzt. Nur mit einem Widerruf könne, so das Argument von ECHA und EU-Kommission, das REACH-Prinzip „No data, no market“ auch wirklich nachhaltig umgesetzt werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Aktualisierung Ihrer REACH-Dossiers und der Beschaffung fehlender Stoffdaten. Kontaktieren sie uns unter sales@kft.de.

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