Revision der EU-Kosmetikverordnung: mehr als 500.000 Produkte vor dem Aus

Ende des Jahres wird die EU-Kommission einen neuen Gesetzesentwurf für die EU-Kosmetik-Verordnung vorschlagen. Mit einfließen wird das Feedback der öffentlichen Konsultation, die am 21. Juni 2022 endete.

Der Verband Cosmetics Europe beispielsweise warnt in seinem Kommentar vor einem Verbot von rund 570.000 Produkten. Diesen Kosmetika drohe das Aus, wenn der generische Ansatz für das Risikomanagement (Generic Risk Assessment, GRA), der bislang nur für krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Chemikalien gilt, wie geplant auch auf hormonähnlich wirkende Stoffe und andere Gefahrstoffklassen ausgedehnt wird. Beim GRA erfolgt eine Beschränkung allein aufgrund bestimmter Stoffeigenschaften. So möchte man von vorneherein vermeiden, dass Verbraucher mit dem Stoff in Berührung kommen und sich damit gefährden.

Einen besseren Verbraucherschutz erhofft sich die EU auch von der Einführung des sogenannten Mischungsbewertungsfaktors (Mixture Assessment Factor, MAF). Damit sollen die Risiken, die von Gemischen ausgehen, besser berücksichtigt werden.

Auch diese Maßnahme kritisieren die Kosmetikverbände als überflüssig. Denn die bislang praktizierte Risikocharakterisierung von Kosmetika über den Margin of Safety habe sich weltweit bewährt. Eine zusätzliche Etablierung von MAFs würde die Branche hart treffen. Mehr als die Hälfte der Haarfärbemittel und rund 70 Prozent der UV-Filter etwa würden nach Aussage von Cosmetics Europe dann auf dem Index landen.

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