Schwedische Überprüfung: REACH Artikel 33 wird nicht eingehalten

Viele Produktlieferanten informieren ihre Empfänger nicht über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) in ihren Produkten und verstoßen damit gegen Artikel 33 der REACH-Verordnung, der dies ausdrücklich fordert. Das ergab eine Überprüfung der schwedischen Chemikalienagentur KEMI unter Federführung der Inspektorin Frida Ramström.

Am Projekt, das Anfang 2019 startete, nahmen insgesamt 70 Gemeinden und mehr als 100 Inspektoren teil. Sie inspizierten Einzelhändler, auch große Einzelhandelsketten, und untersuchten 324 verschiedene Artikel, darunter Spielzeug, Fischerei- und Sportgeräte, Handschuhe, Taschen, Elektronikartikel, Schuhe und Kleidung.

Ernüchterndes Ergebnis: 43 der 324 untersuchten Artikel, also 13 Prozent, enthielten SVHCs, aber keiner der Einzelhändler hatte darüber irgendwelche Informationen. Das heißt, die betreffenden Stoffe waren nicht auf dem Etikett vermerkt. Verstöße registrierten die Inspektoren auch bei der Sprache. Viele Etiketten waren nicht in der erforderlichen Landessprache, schwedisch, geschrieben.

Besonders viele Verstöße stellten die Prüfer bei Spielzeug und elektronischen Artikeln fest. In 14 Artikeln fanden sie kurzkettige Chlorparaffine (Short Chained Chlorinated Paraffins, SCCPs), in einigen das Schwermetall Cadmium sowie die Phthalate Bis(2-ethylhexyl)phthalate (DEHP), Diisononylphthalat (DINP), Dibutylphthalat (DBP) und Diisobutylphthalat (DIBP). Zu den am häufigsten bemängelten Spielzeugen zählte Spielschleim, der zu hohe Borwerte aufwies. Zu dieser Art Produkte wurde auch im Oktober dieses Jahres eine RAPEX-Produktwarnung herausgegeben.

Die KEMI wird zur Untersuchung Anfang 2020 einen Abschlussbericht herausgeben.

Haben Sie mit Produkten zu tun, die SVHC enthalten? Falls Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie uns jederzeit an unter reach@kft.de.

 

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