SCIP: ECHA stellt Datenbank Ende Oktober online

Die ECHA wird Ende Oktober ihre SCIP-Datenbank für Unternehmen freischalten. Diese können dann Daten über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) an die Datenbank melden. Hersteller und Importeure sind zu einer solchen Meldung verpflichtet – und zwar für Erzeugnisse, die sie ab dem 5. Januar 2021 in Verkehr bringen möchten und die SVHC in einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent und mehr enthalten. Dies schreibt Artikel 9, Absatz 1, Buchstabe i, der aktualisierten EU-Abfallrahmenrichtlinie vor.

Zwar hatten Unternehmen und Industrievertreter angesichts der knapp bemessenen Meldefrist – es verbleiben den Unternehmen lediglich zwei Monate Zeit – die EU aufgefordert, die Frist aufzuschieben. Die ECHA betont nun aber in ihrem Informationsschreiben, dass es für einen Aufschub keine Hinweise gibt und bestärkt Unternehmen, ihrer Meldepflicht nachzukommen.

Die Meldepflicht wird laut Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BT-Drs. 19/22612) im neu geschaffenen § 16f ChemG verankert.

Die ECHA veranstaltet am 19. November ein Webinar. Dort erfahren Unternehmen, wie sie ihre Meldung praktisch durchführen sollten; zudem stehen ihnen Experten bei Fragen Rede und Antwort.

Möglicherweise enthalten Ihre Produkte SVHC und Sie möchten sich rechtlich absichern? Sprechen Sie uns jederzeit an unter reach@kft.de

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