20-B10-00498 – Vorbereitung zur Erlangung des eingeschränkten Sachkundenachweises nach § 11 ChemVerbotsV mit Prüfung – 24.-26.11.2020
1.960,00 €
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Vorrätig
Beschreibung
Vorbereitung zur Erlangung des eingeschränkten Sachkundenachweises nach § 11 ChemVerbotsV mit Prüfung
Intensiver Vorbereitungskurs mit Übungen für die Sachkunde ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel entsprechend der ChemVerbotsV 2017
Dauer | 3 Tage, von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr (inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen) |
Anmeldeschluss | 06.11.2020 |
Preis (netto) | 1.960,00€ |
Veranstaltungsort | KFT Chemieservice GmbH |
Schulungsinhalte
- Einführung in das deutsche und europäische Chemikalienrecht
- Rechtsnormen zum Chemikalienrecht
- Chemikalien-Verbotsverordnung
- Grundbegriffe der Gefahrstoffkunde
- Physikalisch-chemische Eigenschaften
- Grundkenntnisse der Toxikologie
- Wirkung gefährlicher Stoffe auf die Umwelt
- Spezielle Eigenschaften von Gefahrstoffen
- Gefahrenabwehr und Erste Hilfe bei der Verwendung von Gefahrstoffen
- Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen
- Intensive Übungen zur Vorbereitung auf die behördliche Prüfung (60 % der Zeit)
- Die Schulung vermittelt speziell Kenntnisse zur Vorbereitung auf die Prüfung und ersetzt keine Schulungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen oder zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
Ihr Nutzen
Nach bestandener Prüfung weist der Teilnehmer die eingeschränkte Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel nach.
Durch eine kleine Teilnehmerzahl (< 10) und durch regelmäßige schriftliche Überprüfung des Lerninhaltes, sowie durch einen zeitlich großen Anteil an Übungen (ca. 30 %) wird der Schulungsinhalt fundiert vermittelt. Im Anschluss an die Schulung findet die Prüfung in unseren Räumen durch die Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Darmstadt statt.
Referentin
Dr. Barbara Ridder
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Als promovierte Chemikerin aus dem Bereich der organischen Chemie, ist sie seit 2018 bei KFT tätig. Seitdem beschäftigt sie sich mit der Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen und der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern. Als externe Sachkundige Person nach Chemikalienverbotsverordnung verfügt sie über viele Erfahrungen in Theorie und Praxis.
Ihr Motto:
Erzähle mir und ich vergesse. Zeige mir und ich erinnere. Lass mich tun und ich verstehe. (Konfuzius)