21-B10A-00501 – Auffrischung des eingeschränkten Sachkundenachweises nach § 11 ChemVerbotsV – 02.02.2021 Online Schulung
782,00 €
exkl. 19 % MwSt.
Vorrätig
Beschreibung
Auffrischung des eingeschränkten Sachkundenachweises nach § 11 ChemVerbotsV
Eintägige Fortbildungsveranstaltung für die Auffrischung der eingeschränkten Sachkunde ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel entsprechend der Chemikalien-Verbotsverordnung 2017
Bitte beachten Sie, dass aus gegebenen Anlass die Schulung als Online-Schulung durchgeführt wird.
Dauer | 1 Tag, von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr (inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen) |
Anmeldeschluss | 26.01.2021 |
Preis (netto) | 782,00€ |
Veranstaltungsort | KFT Chemieservice GmbH |
Schulungsinhalte
- Wiederholung von Grundlagenkenntnissen:
- Das deutsche und europäische Chemikalienrecht
- Chemikalien-Verbotsverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- Grundbegriffe der Gefahrstoffkunde
- Eigenschaften von Gefahrstoffen
- Gefahrenabwehr und Erste Hilfe bei der Verwendung von Gefahrstoffen
- Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen
- Aktuelle Änderungen
- der ChemVerbotsV
- der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
- der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
- der Gefahrstoffverordnung
- des Abfall- und Gefahrgutrechts
- Übungen und Besprechung eigener Fragen
Ihr Nutzen
Die neue ChemVerbotsV aus 2017 fordert, sofern die Prüfung oder der Erwerb der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV länger als sechs Jahre zurückliegt, dass eine Fortbildungsveranstaltung einer anerkannten Einrichtung besucht werden muss. Durch die Teilnahme an dieser Veranstaltung und die entsprechende Schulungsbescheinigung halten Sie Ihren eingeschränkten Sachkundenachweis aktuell.
Durch eine kleine Teilnehmerzahl (< 10) sowie durch Übungen und ausreichend Zeit für eigene Fragen wird der Schulungsinhalt fundiert vermittelt.
Referentin
Dr. Barbara Ridder
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Als promovierte Chemikerin aus dem Bereich der organischen Chemie, ist sie seit 2018 bei KFT tätig. Seitdem beschäftigt sie sich mit der Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen und der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern. Als externe Sachkundige Person nach Chemikalienverbotsverordnung verfügt sie über viele Erfahrungen in Theorie und Praxis.
Ihr Motto:
Erzähle mir und ich vergesse. Zeige mir und ich erinnere. Lass mich tun und ich verstehe. (Konfuzius)