Artikel 45 Meldungen in der EU kompakt – 16.11.2022
427,50 €
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Beschreibung
Artikel 45 Meldungen in der EU kompakt
Einführung und Übersicht über die Anforderungen der Artikel 45 Meldungen in der EU (PCN)
Die CLP-Verordnung verlangt in Artikel 45 die Meldung von gefährlichen Gemischen vor dem Inverkehrbringen in jedem EU-Land. Die Anforderungen und die Vorgehensweise für diese Meldungen sind nun im Anhang VIII der CLP-Verordnung geregelt worden.
Dauer | 4 Stunden, von 09:00 bis 13:00 Uhr |
Preis (netto) | 475,00 € |
Veranstaltungsort | Online |
Veranstaltungstermin | 16.11.2022 |
Schulungsinhalte
- Artikel 45: seine Bedeutung und seine Anforderungen
- Inhalt Anhang VIII
- Erläuterung der Voraussetzungen und Prozesse in der EU
- UFI: Verwendung und Bedingungen
- Meldung in Deutschland beim Bundesinstitut für Risikobewertung – wann noch zulässig
- Übersicht über noch verbleibende nationale Anforderungen
- Diskussion und Fragestellungen
Ihr Nutzen
Die Teilnehmer werden über die Anforderungen und Verpflichtungen der EU-weiten Artikel 45 Meldungen informiert. Es wird auf die Verwendung des UFIs eingegangen. Individuelle Fragen können gerne vor der Schulung eingereicht werden und werden in der Schulung beantwortet.
Referent
Sonja Fischer
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Sonja Fischer ist Chemikerin mit dem Schwerpunkt organische Chemie. Ihre Expertise nutzt sie unter anderem zum Erstellen von Sicherheitsdatenblättern. Daneben berät sie Kunden, wenn es um das Thema Chemikalien- und Produktsicherheit in all seinen Facetten geht. Zusätzlich bearbeitet sie den Bereich europaweite Produktmeldungen nach REACH, Artikel 45. |