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Artikel 45 Meldungen in der EU kompakt-28.02.2024-Online

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Beschreibung

Artikel 45 Meldungen in der EU

Einführung und Übersicht über die Anforderungen der Artikel 45 Meldungen in der EU (PCN)

Die CLP-Verordnung verlangt in Artikel 45 die Meldung von gefährlichen Gemischen vor dem Inverkehrbringen in jedem EU-Land. Die Anforderungen und die Vorgehensweise für diese Meldungen sind nun im Anhang VIII der CLP-Verordnung geregelt worden.

Dauer  4 Stunden
Preis (netto)   515,00 €
Veranstaltungsort  Online
Veranstaltungstermin  28.02.2024

Schulungsinhalte

  • Artikel 45: seine Bedeutung und seine Anforderungen
  • Inhalt Anhang VIII
  • Erläuterung der Voraussetzungen und Prozesse in der EU
  • UFI: Verwendung und Bedingungen
  • Meldung in Deutschland beim Bundesinstitut für Risikobewertung – wann noch zulässig
  • Übersicht über noch verbleibende nationale Anforderungen
  • Diskussion von Fragestellungen

Ihr Nutzen

Die Teilnehmer werden über die Anforderungen und Verpflichtungen der EU-weiten Artikel 45 Meldungen informiert. Es wird auf die Verwendung des UFIs eingegangen. Individuelle Fragen können gerne vor der Schulung eingereicht werden und werden in der Schulung beantwortet

Zielgruppe

Hersteller, Importeure, Distributoren, Formulierer, Weiterverarbeiter und andere nachgeschaltete Anwender chemischer Produkte, die in das EU Ausland liefern und zu einer Artikel 45 Meldung verpflichtet sind.

Referent

Dr. Christian Rank

Dr. Christian Rank
Als Chemiker aus dem Bereich der organischen Chemie ist er 2020 bei KFT eingestiegen und beschäftigt sich hauptsächlich mit Produktmeldungen nach Anhang VIII, der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und der Beratung hinsichtlich Chemikalienrecht. Er hat Freude daran Wissen und Erfahrungen hinsichtlich dem Chemikalienrecht weiterzugeben.

Sein Motto: Man muss viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können. (Jean-Jacques Rousseau)