Auffrischung des eingeschränkten Sachkundenachweises nach § 11 ChemVerbotsV – 03.11.2022
706,50 €
exkl. 19 % MwSt.
Vorrätig
Beschreibung
Auffrischung des eingeschränkten Sachkundenachweises nach § 11 ChemVerbotsV
Eintägige Fortbildungsveranstaltung für die Auffrischung der eingeschränkten Sachkunde ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel entsprechend der Chemikalien-Verbotsverordnung 2017
Wer Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse, die nach der CLP-Verordnung mit dem Piktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) oder mit dem Piktogramm GHS 08 (Gesundheitsgefahr) und dem Signalwort Gefahr und bestimmten H-Sätzen oder mit dem Gefahrenpiktogramm GHS 03 (Flamme über einem Kreis) oder mit dem Piktogramm GHS 02 (Flamme) und bestimmten H-Sätzen zu kennzeichnen sind an den privaten Endverbraucher abgibt, benötigt eine behördliche Erlaubnis und in jeder Abgabestelle (Hauptbetrieb, Filiale) mindestens eine sachkundige Person.
Auch wer als Hersteller, Einführer oder Händler diese so gekennzeichneten Produkte an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgibt, muss in der erforderlichen Anzeige an die zuständige Behörde vor Aufnahme dieser Tätigkeit einen Sachkundigen benennen.
Dauer | 1 Tag, von 09:00 bis 17:00 Uhr |
Preis (netto) | 785,00 € |
Veranstaltungsort | Infraserv GmbH & Co. Höchst KG (Industriepark Höchst) Industriepark Höchst C769 65926 Frankfurt |
Veranstaltungstermin | 03.11.2022 |
Schulungsinhalte
- Wiederholung von Grundlagenkenntnissen:
- Das deutsche und europäische Chemikalienrecht
- Chemikalienverbotsverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- Grundbegriffe der Gefahrstoffkunde
- Eigenschaften von Gefahrstoffen
- Gefahrenabwehr und Erste Hilfe bei der Verwendung von Gefahrstoffen
- Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen
- Aktuelle Änderungen:
- der ChemVerbotsV
- der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
- der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
- der Gefahrstoffverordnung
- des Abfall- und Gefahrgutrechts
- Übungen und Besprechung eigener Fragen
Ihr Nutzen
Die neue ChemVerbotsV aus 2017 fordert, sofern die Prüfung oder der Erwerb der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV länger als sechs Jahre zurückliegt, dass eine Fortbildungsveranstaltung einer anerkannten Einrichtung besucht werden muss. Durch die Teilnahme an dieser Veranstaltung und die entsprechende Schulungsbescheinigung halten Sie Ihren eingeschränkten Sachkundenachweis aktuell. Durch eine kleine Teilnehmerzahl (< 10) sowie durch Übungen und ausreichend Zeit für eigene Fragen wird der Schulungsinhalt fundiert vermittelt.
Referentin
Dr. Gitta Weber
Als Chemikerin und Spezialistin für Fragen zur Produktsicherheit, zum Arbeitsschutz und Inverkehrbringen von Gefahrstoffen ist Gitta Weber seit Jahren als Beraterin zu diesen Themen tätig. Sie gibt gerne ihr Wissen und ihre praktischen Erfahrungen anhand von Praxisbeispielen weiter und kann komplexe Zusammenhänge verständlich erklären.