Silikonverbindungen im Visier

Britische Umweltexperten schlagen der EU vor, die Verwendung der Silikonverbindungen D4 (Cyclotetrasiloxane) und D5 (Cyclopentasiloxane) zu beschränken. Anlass der Initiative sind die besonders besorgniserregenden Eigenschaften der Substanzen; sie sind langlebig und reichern sich in Organismen an.  Beide Substanzen sind in Körperpflegemitteln enthalten und gelangen mit dem Abwasser in die Umwelt. Ferner dienen sie als wichtige Ausgangsstoffe für bestimmte Silikonkunststoffe und finden sich als Rückstände in den fertigen Erzeugnissen.

Die Anfrage der Briten wird derzeit in verschiedenen Ausschüssen der ECHA diskutiert. Das Umweltbundesamt (UBA) rechnet Anfang 2016 mit einer Stellungnahme. Wegen der besonders besorgniserregenden Eigenschaften hält das UBA eine Aufnahme von D4 und D5 in die REACH-Kandidatenliste für sinnvoll. Sollten die Substanzen in die Liste aufgenommen werden, wäre das ein klares Signal an Hersteller, Importeure und Handel, nach Alternativen für diese Stoffe zu fahnden.

Informationen über Auskunftsrechte für Verbraucherinnen und Verbraucher finden Sie hier.
Sollten Sie bezüglich künftiger Informationspflichten Rat oder bezüglich des Umgangs mit der Situation Unterstützung  benötigen, sind wir gerne für Sie da unter reach@kft.de.

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