Spielzeugrichtlinie: drei weitere allergene Duftstoffe sollen auf die Verbotsliste

Die EU-Kommission möchte Richtlinie 2009/48 (Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug) ändern und drei weitere allergene Duftstoffe verbieten. Am 17. März hat die EU-Kommission der Welthandelsorganisation (WTO) das vorgeschlagene Verbot mitgeteilt.

Bei den Substanzen handelt es sich um Atranol, Chloroatranol und Methylheptincarbonat. Die Verordnung wird voraussichtlich im Frühjahr 2022 in Kraft treten. In Anhang II der Verordnung sind dann insgesamt 58 allergieauslösende Duftstoffe gelistet.

Auch atranolhaltige Kosmetika dürfen ab dem 23. August 2021 auf dem EU-Markt nicht mehr bereitgestellt werden. Dies schreibt Artikel 2 der Kosmetik-Verordnung (EU-Verordnung 2017/1410) vor.

Bei Fragen rund um die rechtliche Sicherheit Ihrer Produkte sind wir unter cosmetic@kft.de für Sie da.  

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