Startschuss für REACH-Stoffbewertungen 2015

Die ECHA hat den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft verabschiedet. Demzufolge sollen von 2015 bis 2017 insgesamt 134 Substanzen bewertet werden – im laufenden Jahr sind es 48 Substanzen.
Verantwortlich für die Stoffbewertung sind die einzelnen EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland obliegt diese Aufgabe den drei Bundesoberbehörden: der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA), die auch Koordinierungsstelle ist; dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sowie dem Umweltbundesamt (UBA).

Die Verantwortlichen der Behörden überprüfen die Registrierungen und die Stoffsicherheitsbewertungen der verantwortlichen Unternehmen. Sie entscheiden, ob weitere Untersuchungen erforderlich sind.
Die aktuelle CoRAP-Liste finden Sie hier. Weitere nützliche Informationen finden Sie unter diesem Link.

Auch wir von KFT sind in einige Bewertungsprozesse involviert. Sollte einer Ihrer registrierten Stoffe in die CoRAP-Liste aufgenommen werden, bieten wir sehr gerne unser Know-how an. Sprechen Sie bitte Herrn Dr. Nicolas Heidrich an (06155 86829 18; nicolas.heidrich@kft.de).

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