Stoffbeschränkungen – auf was sich Unternehmen einstellen müssen

Die EU-Kommission hat Ende April die „Restriction Roadmap“ veröffentlicht. Zentrale Dokumente dieser Roadmap sind Listen mit Tausenden von kritischen Stoffen, die in den nächsten Jahren sukzessive vom Markt verschwinden sollen.

Es sind dies vorrangig Stoffe, die identifiziert worden sind als

  • kanzerogen, mutagen und toxisch (CMR-Stoffe)
  • (sehr) persistent, bioakkumulierbar und toxisch (vPvB-, PBT-Stoffe)
  • endokrine Disruptoren
  • immunotoxisch, neurotoxisch, atemwegsensibilisierend
  • Substanzen mit spezifischer Zielorgan-Toxizität.

Geplant ist, diese Listen mindestens einmal im Jahr zu aktualisieren.

Die Restriction Roadmap gilt als wichtiger Baustein der von der EU im Jahr 2020 verabschiedeten Chemikalienstrategie. Die EU möchte mit der Maßnahme Beschränkungen künftig schneller und konsistenter durchsetzen und die Arbeit zwischen den nationalen Behörden einzelner EU-Staaten und der ECHA hinsichtlich der Erstellung der Beschränkungsdossiers erleichtern. Unternehmen können aus den Listen ersehen, welche ihrer Stoffe von Beschränkungsvorhaben oder sonstigen regulatorischen Maßnahmen betroffen sind.

Sie als Unternehmer sollten die Listen im Blick haben, um für eigene Stoffverwendungen Planungssicherheit zu haben und Vorkehrungen zu treffen, wenn bestimmte Stoffe zu ersetzen sind.

Bei Fragen rund um Stoffe, deren Anwendung eingeschränkt ist, erreichen Sie uns gerne unter sales@kft.de.

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