Stoffe sind oft gefährlicher als CLP-Einstufung vorgibt

Die beiden österreichischen Gefahrstoff-Experten Norbert Neuwirth und Joe Püringer haben auf der jüngsten Caracal-Sitzung (Competent Authorities for REACH and CLP) Anfang Juli die CLP-Einstufung kritisiert. Viele Schadstoffe würden als weniger gefährlich eingestuft als sie tatsächlich sind. Die beiden Autoren konnten dies im Rahmen einer Untersuchung nachweisen. Deren Ergebnisse haben sie im Fachartikel „Die Problematik der Mindesteinstufungen nach CLP-Verordnung aus Sicht der Arbeitssicherheit“ vorgestellt.

Seit dem 1. Dezember 2010 gilt die CLP-Verordnung (GHS-Verordnung, EG, Nr. 1272/2008) verbindlich für Stoffe und seit dem 1. Juni 2015 ebenso für Gemische. Damit wurde europaweit ein neues System für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen eingeführt. Die CLP-Verordnung hat die europäischen Richtlinien 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) und 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie) abgelöst.

Allerdings decken sich die Einstufungskriterien in beiden Verordnungen nicht eins zu eins, sodass ein direkter Übertrag vom Einstufungssystem der Stoffrichtlinie in dasjenige der CLP-Verordnung nicht möglich ist. Der Gesetzgeber hat dafür die Instrumente „Mindesteinstufung“ und „Übersetzungstabelle (CLP, Anhänge VI und VII)“ geschaffen.

Genau hier liegt laut Neuwirth und Püringer das Problem. Sofern der Einstufende keine anderen Informationen hat, soll er in die weniger gefährliche Gefahrenkategorie einstufen. Bei einigen Gefahrenklassen, etwa bei der „akuten Toxizität“, sind dadurch jedoch beträchtliche Verschiebungen programmiert – mit erheblichen Konsequenzen für die Arbeits- und Anlagensicherheit.

Die Autoren fordern deshalb statt der Mindest- eine Maximaleinstufung und die Anhänge VI und VII der CLP-Verordnung entsprechend zu ändern. Ein solches Vorgehen wäre im Hinblick auf das Vorsorgeprinzip der rechtlich einwandfreie Weg.

Sorgen sie für eine rechtlich einwandfreie Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung Ihrer Produkte. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter clp-info@kft.de zur Verfügung.

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