Studie zeigt: GHS-Einstufung auch bei Nanomaterialien möglich

Die GHS-Einstufungskriterien sind prinzipiell auch bei Nanomaterialien anwendbar. Dies ergab eine Studie, die der Nordische Ministerrat, bestehend aus den fünf Staaten Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden, gemeinsam mit der finnischen Agentur für Sicherheit und Chemikalien (Tukes), finanziert hat. Durchgeführt hat die Studie der dänische Wasserspezialist DHI. Die DHI-Wissenschaftler wählten für ihre Analyse die folgenden vier Nanomaterialien aus:  

  • Einwandige Kohlenstoff-Nanoröhrchen (Single Walled Carbon Nanotubes, SWCNTs) 
  • Nano-Siliziumdioxid 
  • Nano-Silber 
  • Nano-Zinkoxid 

Diese vier Stoffe unterscheiden sich charakteristisch in der chemischen Zusammensetzung, in der Form, in der Wasserlöslichkeit, in der spezifischen Oberfläche und in der Dichte. Da die Toxizität der Nanomaterialien von den jeweiligen physikalisch-chemischen Eigenschaften abhängt, ist durch die Auswahl der vier Stoffe die Bandbreite der Wirkungen ausreichend abgedeckt.   

Die OECD-Arbeitsgruppe zur Sicherheit von technisch-hergestellten Nanomaterialien (engl. OECD Working Party on Manufactured Nanomaterials, WPMN) hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Daten von technisch-hergestellten Nanomaterialien gesammelt und veröffentlicht. Diese Daten bildeten zusammen mit anderen Daten über Nanomaterialien (NanoReg-Projekt, NanoSafety Cluster-Projekte, REACH-Registrierungen) die Basis für die Analyse.  

Letztlich konzentrierten sich die Wissenschaftler auf ganz bestimmte Daten der Nanomaterialien, die jeweils spezifischen Gefahrenklassen im GHS-System zuzuordnen sind.  

  • Akute Toxizität: alle vier Nanomaterialien 
  • Spezifische Zielorgantoxizität bei mehrmaliger Exposition (Specific Target Organ Toxicity, Repeated Exposure, STOT RE): alle vier Nanomaterialien 
  • Augenreizungen: Einwandige Kohlenstoff-Nanoröhrchen 
  • Keimzell-Mutagenität: Einwandige Kohlenstoff-Nanoröhrchen 
  • Hautsensibilisierung: Nano-Silber

Die meisten Daten lassen sich ohne Einschränkungen nach dem GHS-System einstufen. Bei welchen Stoffen und Kriterien es Einschränkungen gab, wie die Untersuchungen durchgeführt wurden und was dabei im Einzelnen herauskam, kann im 107-seitigen Untersuchungsbericht nachgelesen werden.  

Möglicherweise stellen Sie selbst Nanosubstanzen her oder sind in den Handel mit Nanomaterialien involviert? Sprechen Sie uns an unter reach@kft.de. 

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