Südafrika veröffentlicht Verordnung für gefährliche chemische Stoffe

Südafrika hat am 29. März die Verordnung für gefährliche chemische Stoffe (Regulation for Hazardous Chemical Agents) publiziert und damit die Vorgaben der GHS Rev.7 (2017) übernommen. Diese Vorgaben gelten allerdings nur zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien im industriellen Sektor. Grundlage der Verordnung ist das Arbeitsschutzgesetz von 1995 (Occupational Health and Safety Act).  

Unter Punkt 4 (S. 11) der Verordnung sind beispielsweise die Anforderungen beschrieben, die einzuhalten sind, wenn Mitarbeiter gefährlichen Chemikalien – solche, die in Anhang 1 gelistet sind – ausgesetzt sind. Arbeitgeber müssen unter anderem dafür sorgen, dass die betroffenen Mitarbeiter geschult werden und dass sie eine Persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen. Wenn die Gefahr besteht, dass gefährliche Substanzen eingeatmet werden können, sind Luftmessungen durchzuführen als Kontrolle zur Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte.     

Den Unternehmen wird eine 18-monatige Übergangsfrist eingeräumt. Am 29. September 2022 tritt die Verordnung in Kraft.  

Gerne sind wir unter sales@kft.de für Sie da, wenn Sie in puncto GHS-Richtlinien Unterstützung benötigen. 

 

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