Südkorea ergänzt K-REACH-Bestimmungen

Der Umweltausschuss der südkoreanischen Nationalversammlung hat den Gesetzesentwürfen des Umweltministeriums zur Ergänzung von K-REACH zugestimmt, dabei allerdings zwei wesentliche Änderungen erwirkt.

Zum einen wurden die Bußgelder bei Nicht-Registrierung einer Substanz drastisch erhöht. Statt 2 Prozent des Bruttoumsatzes – wie usprünglich vom Umweltministerium vorgeschlagen – soll ein Unternehmen nun 5 Prozent des Bruttoumsatzes an Strafe zahlen müssen; bei schweren Verstößen drohen sogar Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Zum anderen besteht nun eine Registrierungspflicht für alle umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffe, die in einer jährlichen Gesamtmenge von mehr als einer Tonne ins Land eingeführt werden. Die Betonung auf Gesamtmenge war den Verantwortlichen wichtig, um einem Missbrauch durch Splitten der Importmenge vorzubeugen.

Die Verordnung soll am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten.

Am 30. April 2013 hatte das südkoreanische Parlament K-REACH verabschiedet; am 1. Januar 2015 trat es schließlich in Kraft. Seitdem ist das Chemikaliengesetz „Toxic Chemical Control Act“ (TCCA), das seit 1991 gilt, in zwei Bereiche gegliedert: Während K-REACH die Registrierung und Bewertung von Chemikalien obliegt, regelt der Chemicals Control Act (CCA) die Kontrolle und den Umgang mit Gefahrstoffen. Das Gesetz beschreibt ferner, wie Chemieunfälle zu vermeiden und im Ernstfall zu vermelden sind.

Seit der Einführung von K-REACH im Jahr 2013 werden die Bestimmungen der vergleichsweise jungen Verordnung laufend aktualisiert und ergänzt.

Gemeinsam mit unserem Partner, der KTR Europe GmbH, unterstützen wir Unternehmen, die auf dem südkoreanischen Markt tätig sind. Sprechen Sie uns an unter reach@kft.de.

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