Südkorea: In welchen Fällen gilt ein Stoff als „permitted substance“?

Ende Juli veröffentlichte das südkoreanische Umweltministerium (MoE) die Kriterien (in koreanisch), die darüber entscheiden, ob es sich um einen zugelassenen Stoff („permitted substance“) handelt oder nicht. Die Kriterien gelten ab dem 15. Oktober dieses Jahres. Unternehmen, die künftig solche gesundheitsgefährdenden Stoffe herstellen, importieren oder verwenden möchten, müssen zuvor eine Genehmigung vom Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einholen. Dies schreibt Artikel 19 des Chemikalienkontrollgesetzes (CCA) vor.

Folgende Stoffeigenschaften sind maßgeblich für eine Einstufung als zugelassener Stoff; entweder der Stoff gilt als

  • krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (CMR) oder endokrinschädigend für Mensch oder Tier;
  • bioakkumulierbar und persistent; oder
  • giftig für bestimmte Organe bei Exposition des Menschen.

Weitere Kriterien, die ins Kalkül gezogen werden, sind

  • das Ausmaß der Stoffverwendung.
  • die Zahl der Personen, die damit in Berührung kommen.
  • bestehende nationale und internationale Vorschriften.

Die Bezeichnung „permitted substance“ wurde zwar schon im Zuge von K-REACH im Jahr 2015 eingeführt. Die Liste blieb aber bis dato leer. Dafür in Frage kommen die mehr als 600 „Priority Control Substances“

Gerne weisen wir in diesem Zusammenhang auf unsere Schulung Chemikalien-Verordnungen in Ostasien am 21. November hin.

Wir arbeiten seit Jahren mit Partnern in Südkorea zusammen. Wir kümmern uns um Vorregistrierung und Registrierung der betreffenden Stoffe und erhalten die Verkehrsfähigkeit Ihrer Stoffe. Führen Sie also Stoffe nach Südkorea ein, wenden Sie sich gerne an uns unter sales@kft.de.

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