Südkorea: Trackingsystem für Chemikalien kommt

Der Staatsrat Südkoreas hat der Einführung eines Trackingsystems für Stoffe und einer entsprechenden Änderung des Chemical Control Act (CCA) zugestimmt. Der Antrag wurde Anfang April angenommen (in koreanisch) und ans Parlament weitergeleitet. Das südkoreanische Umweltministerium (MoE) hat dazu eine Pressemitteilung herausgegeben (in koreanisch).

Bereits im Mai vergangenen Jahres hatte das MoE vorgeschlagen, ein solches Trackingsystem zu etablieren. Die Politiker erhoffen sich davon mehr Transparenz, um Stoffe schneller identifizieren und bei Unfällen zielgerichteter reagieren zu können. Gerade bei den rund 8.000 Stoffen, die in einer Menge unterhalb von einer Tonne auf dem Markt sind und die folglich nicht unter K-REACH erfasst werden, sei es schwierig, an Gefahreninformationen heranzukommen.

Im Vorfeld der Einführung soll nun allen im Land hergestellten oder importierten Gefahrstoffen eine eindeutige Prüfnummer (ein 15-20-stelliger Code) zugewiesen werden. Hinter diesem verbergen sich beispielsweise das Berichtsjahr, eine Seriennummer, das Herstellerland sowie die Information, ob der Stoff giftig ist und ob er als Einzelsubstanz oder im Gemisch vorliegt. Unternehmen, die diese Stoffe herstellen und/oder importieren, müssen diesen Code auf Verpackungen und Produkten anbringen. So lässt sich der Weg der Substanzen entlang der Liefer- und Anwendungskette jederzeit nachverfolgen und kontrollieren.

Die USA kritisierten im aktuellen National Trade Estimate Report (S.318-319), USTR, das geplante Trackingsystem. Vertrauliche Geschäftsinformationen (Confidential Business Information, CBI) seien nicht geschützt, wenn die Zusammensetzungen von Stoffgemischen offen gelegt werden müssen. Sollten US-Exporteure laut Bericht die Anforderungen der Südkoreaner nicht erfüllen können, würde die Ausfuhr dorthin wahrscheinlich eingeschränkt. Nichtsdestotrotz würden die USA mit den südkoreanischen Behörden zusammenarbeiten, wenn die Umsetzung der Gesetzesvorgaben voranschreitet.

Das südkoreanische Umweltministerium hat inzwischen auf die Bedenken im USTR-Bericht reagiert (in koreanisch) und klargestellt, dass vertrauliche Geschäftsinformationen jederzeit gewahrt bleiben, denn

  • bei der Nachverfolgung der Stoffe ist nur der Trackingcode zu sehen und nicht die dahinter verborgenen Informationen.
  • die Informationen nur der Regierung gemeldet werden müssen und nicht wie bisher der Korea Chemicals Management Association (KCMA).

Gleichzeitig bekräftigte das Ministerium, es werde Anträge auf Datenschutz prüfen, und es werde sich beim Umsetzen der Maßnahmen eng mit der Industrie austauschen.

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass im Zuge von K-REACH die Vorregistrierung von Stoffen noch bis zum 30. Juni möglich ist.

 

Share This Post

Post Navigation