SVHC-Datenbank der ECHA: Die Industrie möchte mitmischen

Eine Gruppe von 17 EU-Verbänden hat sich in einem Brief an die EU-Kommission gewandt und um ein Mitwirken beim Erstellen der ECHA-Datenbank für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) gebeten, die laut der neuen, seit Juli 2018 gültigen Abfallrahmenrichtlinie bis zum 5. Januar 2020 stehen soll. Das meldet die britische Informationsplattform ChemicalWatch. 

Besagte ECHA-Datenbank folgt aus dem ergänzten Artikel 9 der Abfallrahmenrichtlinie. Er verknüpft die Informationspflichten gemäß Artikel 33 Abs 1 der REACH-Verordnung (zu SVHC-Stoffen in Erzeugnissen) mit den Regelungen der Abfallvermeidung.

Artikel 9 Abs. 1 Buchstabe i der EU-Abfallrahmenrichtlinie fordert nämlich, dass „unbeschadet der harmonisierten Rechtsvorschriften, die auf Unionsebene für die betreffenden Materialien und Produkte gelten, die Senkung des Gehalts an gefährlichen Stoffen in Materialien und Produkten zu fördern sowie sicherzustellen, dass der Lieferant eines Erzeugnisses im Sinne von Artikel 3 Nr. 33 der REACH-VO der ECHA ab dem 5. Januar 2021 die Informationen gemäß Artikel 33 Abs. 1 der vorstehend genannten Verordnung zur Verfügung stellt“.

Hier sind also Hersteller und Importeure eines Erzeugnisses sowie Händler oder andere Akteure der Lieferkette gefordert, diese Informationen über SVHC zu liefern. Die ECHA wiederum hat nach Artikel 9 Abs. 2 der EU-Abfallrahmenrichtlinie bis zum 5. Januar 2020 eine entsprechende Datenbank hierfür einzurichten und in der Folgezeit auch zu pflegen.

Die Gruppe, die den Brief verfasst hat, vertritt die Mehrheit der EU-Artikelhersteller, Importeure und Händler. Sie plädieren beim Entwickeln der SVHC-Datenbank für eine enge Zusammenarbeit. Nur so ließen sich die Datenerfassungssysteme der Unternehmen mit dem Erfassungssystem der ECHA gut verbinden. Die Autoren machen sich auch für eine Plattform stark, auf der sich Vertreter aller Beteiligten austauschen können, und auf der man den Entwicklungsprozess der Datenbank verfolgen kann.

Bereits Ende vergangenen Jahres hatten Industrievertreter in einem Positionspapier ihre Vorbehalte gegen die geplante ECHA-Datenbank geäußert.

Möglicherweise enthalten Ihre Produkte SVHC und Sie möchten sich rechtlich absichern? Sprechen Sie uns jederzeit an unter reach@kft.de.

Share This Post

Post Navigation