Synthetisch-amorphe Kieselsäure: EU-Ausschuss nimmt Stellung

Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (Scientific Committee on Consumer Safety, SCCS) hat die Löslichkeit verschiedener Formen von synthetisch-amorpher Kieselsäure (SAS) überprüft. Demnach sind sowohl die hydrophilen als auch die hydrophoben SAS-Stoffe als unlöslich zu bezeichnen.

Im Januar 2018 hatte der Verband der SAS-Hersteller (The Association of Synthetic Amorphous Silica Producers, ASASP) der EU ein Dossier eingereicht. Der Verband wollte mit dem Dossier nachweisen, dass SAS löslich ist und damit nicht unter die Nanodefinition der Kosmetik-Verordnung (Artikel 2(1,k)) fällt. Folglich wären auch keine weiteren Maßnahmen nötig, mit denen der Verband die Unbedenklichkeit von SAS nachweisen müsste.

Die EU hatte daraufhin die Angelegenheit an den SCCS delegiert mit der Bitte, die Daten im Dossier wissenschaftlich zu prüfen. Der SCCS kam nun zu einem anderen Ergebnis bezüglich der Löslichkeit von SAS als der Verband. Der Verband habe, so die Autoren des Abschlussberichts, fälschlicherweise einen zu hohen Grenzwert für Löslichkeit angenommen. Richtig sei ein Grenzwert von 33 mg/l statt 100 mg/l, wie vom Verband zugrundegelegt.

  • Die hydrophilen SAS-Stoffe wurden im Bereich von 22 bis 225 mg/l getestet: in wässrigem Medium und einem Ethanolanteil von bis zu 0,5%.
  • Die hydrophoben SAS-Stoffe wurden im Bereich von 0,4 bis 180 mg/l getestet: in wässrigem Medium mit einem Ethanolanteil von bis zu 10%.

Sonstige Testbedingungen: Temperatur: 19,5-20,5°C, pH-Wert: 3-8, Zeit: 3-49 Tage

Der Ausschuss räumte im Abschlussbericht ein, dass die gefundenen Löslichkeiten nur für diese Bedingungen gelten. Unter anderen Bedingungen sei die Löslichkeit unter Umständen anders.

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