Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in einem Urteil klargestellt, dass jeder Hersteller und Importeur das Vorhandensein besonders besorgniserregender Substanzen (SVHC: substances of very high concern) an die ECHA melden muss, wenn die Konzentration von SVHC in seinem Erzeugnis 0,1 Masseprozent übersteigt und der Stoff gleichzeitig in einer Menge von…