Die EU-Kommission erwägt, im Rahmen der REACH-Revision ein Verfallsdatum für REACH-Registrierungen einzuführen. Danach sollen Registrierungen verfallen, wenn das betreffende Unternehmen die Stoffdaten nicht wie vorgeschrieben – gemäß der seit 11. Dezember 2020 gültigen Durchführungsverordnung (EU) 2020/1435 – aktualisiert und/oder von der ECHA angeforderte Daten nicht liefert. ECHA und EU-Kommission haben…