Die EU-Kommission plant, die Biozidprodukteverordnung (BPR) zu ändern und die Laufzeit des Prüfprogramms für alte Wirkstoffe abermals zu verlängern. Unklar ist noch der Zeitraum der Fristverlängerung; im Gespräch sind drei bis fünf Jahre. Nach aktueller Rechtslage sind die Behörden gemäß BPR verpflichtet, das Prüfprogramm bis zum 31. Dezember 2024 abzuschließen….