Ab dem 1. Dezember 2023 gilt die 18. ATP zur CLP-Verordnung. Damit läuft die 18-monatige Übergangsfrist für Stoffe aus, die gemäß der delegierten Verordnung 2022/692 neu in Anhang VI der CLP-Verordnung aufgenommen wurden. Im Rahmen dieser Verordnung hat die EU-Kommission insgesamt 39 zusätzliche Stoffe gelistet, 17 Einträge wurden überarbeitet…
Die EU-Kommission hat am 3. Mai die delegierte Verordnung 2022/69 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und damit Anhang VI der CLP-Verordnung (1272/2008) aktualisiert. Diese 18. ATP (Anpassung an den technischen Fortschritt, Adaptation to Technical Progress) gilt ab dem 23. November 2023. Insgesamt wurden 39 Einträge hinzugefügt, 17 überarbeitet und einer gestrichen. Neu…