Viele Produktlieferanten informieren ihre Empfänger nicht über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) in ihren Produkten und verstoßen damit gegen Artikel 33 der REACH-Verordnung, der dies ausdrücklich fordert. Das ergab eine Überprüfung der schwedischen Chemikalienagentur KEMI unter Federführung der Inspektorin Frida Ramström. Am Projekt, das Anfang 2019 startete, nahmen insgesamt 70 Gemeinden…