Stoffe und Gemische, die entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) als gefährlich einzustufen sind, sind gemäß CLP-Verordnung mit gesetzlich definierten Etiketten zu versehen. Auf diesen Etiketten müssen neben Piktogramm und anderen Bausteinen auch Sicherheitshinweise – sogenannte P-Sätze von engl.: precaution – angebracht sein. Dafür sind international abgestimmte Formulierungen vorgeschrieben,…