Im Bundesgesetzblatt wurde am 25. August 2021 die Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte veröffentlicht. Sie ersetzt damit ab sofort die Biozid-Zulassungsverordnung und ab dem 1. Januar 2022 die Biozid-Meldeverordnung. Die wichtigste Neuerung der ChemBiozidDV lautet: Bestimmte Biozidprodukte dürfen nur noch nach Beratung durch Fachpersonal abgegeben werden. Dieses sogenannte Selbstbedienungsverbot wurde vom Bundeskabinett bereits...