Die EU-Kommission hat einen Entwurf zur Änderung von Anhang XVII der REACH-Verordnung herausgegeben und neue Grenzwerte für 33 krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe (KMR- oder CMR-Stoffe) in Kleidung, Textilien und Schuhen festgelegt. Überschreiten die Konzentrationen den Schwellenwert, dürfen die betreffenden Produkte nicht in der EU vermarktet werden. Die Absätze 7,8…
Stoffe, die unter der CLP-Verordnung als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind (CMR, engl.: carcinogen, mutagen, reprotoxic), dürfen unter bestimmten Bedingungen dennoch in Kosmetika enthalten sein. Das hat die EU-Kommission auf ihrem jüngsten Treffen bestätigt. Die Crux dabei: Bestimmungen der Kosmetik-Verordnung stehen damit gegen Regelungen in der CLP-Verordnung. Die EU-Kommission…