Die EU-Kommission hat Verordnung 2020/1449 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und Anhang XVII der REACH-Verordnung geändert, in dem es um die Beschränkung von Diisocyanaten geht. Die Verordnung trat am 24. August in Kraft. Laut Anhang, Absatz 1, dürfen Diisocyanate nach dem 24. August 2023 weder als Stoff noch als Bestandteil...
Die EU-Kommission wird Anhang XVII der REACH-Verordnung ergänzen und die Verwendung von Diisocyanaten einschränken. Am 16. September hat die EU-Kommission der Welthandelsorganisation (WTO) die vorgeschlagene Beschränkung mitgeteilt. Die Beschränkung wird voraussichtlich Ende 2019/Anfang 2020 in Kraft treten. Für Diisocyanate gilt dann die neue Konzentrationsobergrenze von 0,1 Gewichtsprozent. Das heißt, Polyurethanschäume (PU) – diese werden aus Diisocyanaten...
Deutschland hat bei der ECHA einen Beschränkungsvorschlag für Diisocyanate eingereicht. Demnach sollen Diisocyanate nicht mehr verwendet werden dürfen als Stoffe, als Bestandteile in anderen Stoffen oder in Gemischen für industrielle und gewerbliche Zwecke, es sei denn die kumulative Konzentration von Diisocyanaten im Stoff oder im Gemisch beträgt weniger als 0.1…