Der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) hat in seiner 50. Sitzung unter anderem die geplanten Neueinstufungen verschiedener Borverbindungen, Zitronensäure und Salicylsäuremethylester geprüft und für angemessen erklärt. Damit werden Borverbindungen künftig eingestuft als „Fortpflanzungsgefährdend Kat.1B – die Verbindungen können die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und das Kind im Mutterleib schädigen“. Auch der Konzentrationsgrenzwert ist neu festgelegt. Künftig...